Abrechnung
Als von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassene Psychotherapeutin kann ich die Behandlungskosten mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie mit der Beihilfe abrechnen. Gesetzlich versicherte Patienten benötigen zum Erstgespräch die gültige Versichertenkarte, eine Überweisung vom Haus– oder Facharzt ist nicht erforderlich.
Bei privat– und beihilfeversicherten Patienten gibt es keine einheitliche Regelung der Kostenübernahme. Bitte informieren sie sich in diesem Fall vor Therapiebeginn über die Tarifbedingungen ihres Versicherungsvertrages.